Duale Systeme

Fragen zur Definition des Erstinverkehrbringers und zu den dualen Systemen

Welchen Pflichten unterliegen Unternehmen, die Verkaufsverpackungen für den „privaten Endverbraucher“ erstmals in den Verkehr bringen?

Unternehmen, die b2c-Verkaufsverpackungen erstmals in den Verkehr bringen, müssen diese bei einem dualen System lizenzieren. Diese Pflicht entfällt, wenn eine Branchenlösung auf Landesebene genutzt wird. Eine Selbstentsorgung der Verpackungen wie sie bis zum 31.12.2008 möglich war, ist seit dem 1. Januar 2009 in dieser Form nicht mehr zulässig. Es ist aber nach wie vor möglich eine Eigenrücknahme von lizenzierten Verpackungen vorzunehmen. Jedoch wurden die Anforderungen für diese Eigenrücknahme höher gestellt um die Beteiligung an einem dualen System zu erhöhen.

 

Welche dualen Systeme gibt es in Deutschland?

Derzeit sind neun duale Systeme in Deutschland am Markt aktiv. Eine Liste der derzeit anerkannten dualen Systeme mit den entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter dem Menüpunkt Verpackungsverordnung > Duales System.

 

Welche Vorteile hat die Beteiligung an einem dualen System?

Mit der Lizenzierung bei einem dualen System ist die gesetzliche Erfüllung dieser Pflicht gewährleistet und aufwändige, individuelle Lösungen entfallen. Auch die Einhaltung der in Anhang I der Verordnung vorgegebenen Mindest-Verwertungsquoten obliegt bei einer Systembeteiligung den dualen Systemen.

 

Muss die Systembeteiligung auf den Verkaufsverpackungen gekennzeichnet werden?

Mit Inkrafttreten der 5. Novelle zum 01.01.2009 entfällt die Kennzeichnungspflicht auf den Verkaufsverpackungen.

Wenn sich z. B. ein Weiterverkäufer vergewissern will, dass sein Lieferant als Erstinverkehrbringer Lizenznehmer ist, empfiehlt sich künftig sich dies schriftlich bestätigen zu lassen. Die Kennzeichen der dualen Systeme können aber selbstverständlich weiterhin auf freiwilliger Basis auf die Verpackungen gedruckt werden.

 

In wie weit arbeiten die dualen Systeme zusammen?

Die derzeit anerkannten dualen Systeme lassen die b2c-Verkaufsverpackungen vor Ort alle über die gleiche Sammelstruktur einsammeln, meistens über Gelbe Säcke und Gelbe Tonnen. Ihre Verpackungsmengen verrechnen sie dann untereinander.

 

Kann ein Händler seine in Verkehr gebrachten Verpackungen wieder zurücknehmen und selbst entsorgen?

Prinzipiell schon. Zunächst müssen diese Verpackungen bei einem dualen System lizenziert werden. Sie können jedoch an Ort und Stelle des Verkaufs auch zurückgenommen werden. Der Händler hat dann die Möglichkeit über einen Mengenstromnachweis gemäß Anhang I, Nr. 4, Satz 1 bis 4 VerpackV die bereits gezahlten Lizenzgebühren zurückzufordern.