Lizenzierung
Nach der Verpackungsverordnung sind alle Unternehmen, die Verkaufsverpackungen nach § 6 der Verpackungsverordnung in Verkehr bringen, verpflichtet, diese bei einem zugelassenen System zu lizenzieren.
Hierbei kann es sich um eines der zugelassenen dualen Systeme handeln oder alternativ für bestimmte Teilmengen um eine im Vertriebsgebiet des Unternehmens zugelassene Branchenlösung.
Unter die Lizenzierungspflicht fallen alle Verkaufs- und Serviceverpackungen für den privaten Endverbraucher, sowie teilweise auch Mengen aus den Bereichen der Um- und Transportverpackungen.
