Nutzen
Ziel des Gesetzgebers war und ist es, eine möglichst gerechte und der realen Marktsituation angepasste Beteiligung an “dualen” Systemen einerseits und an Branchenlösungen andererseits zu gewährleisten. Daher wurde für Branchenlösungen die Möglichkeit der Ermittlung der branchenlösungsfähigen Anteile durch Individual- oder Branchengutachten geschaffen.
Mittels der dreistufigen Erhebungsmethodik in der Untersuchung der Initiative Branchenquoten ist gewährleistet, dass die Studie ein realistisches Bild der betrachteten Segmente liefert. Die Umsetzung dieses realistischen Bildes in eine Beteiligungungslösung für die Einzelunternehmen verhilft den Unternehmen zu mehr Gerechtigkeit und kann gegebenenfalls zu deutlich günstigeren Kosten führen.
Grundsätzlich gilt also, dass mit den Ermittlungen auf Unternehmensebene diese Quoten exakter berechnet werden, und sie somit ein wirklichkeitsgetreues Instrumentarium für Beteiligungspflichtige und Entsorgungsunternehmen darstellen.
Beteiligungspflichtige Hersteller können somit besser und exakter planen. Diese Planungssicherheit spart Beteiligungskosten und vermeidet zum Teil unkalkulierte Nachmeldungen bei “dualen” Systemen.
Neben der Planungssicherheit schafft der wirklichkeitsnahe Ansatz der Initiative Branchenquoten auch mehr Rechtssicherheit. Laut einem Schreiben der LAGA (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall) vom 11.02.2011 sind Erstabfüller auch bei der Anwendung von Branchenlösungsstudien verpflichtet, „sich selbst von der Richtigkeit der so ermittelten branchenfähigen Verpackungsmengen für ihr Unternehmen zu überzeugen.“ Je näher eine Branchenlösungsstudie an der Marktrealität ausgerichtet ist, desto sicherer lässt sich diese Überzeugung der Übertragbarkeit auf das eigene Unternehmen gewinnen.
