Verpackungsarten

Verkaufsverpackung

Unter Verkaufsverpackungen werden Verpackungen verstanden, die als eine Verkaufseinheit angeboten werden und beim Endverbraucher anfallen. Verkaufsverpackungen im Sinne der Verpackungsverordnung sind auch Verpackungen des Handels, der Gastronomie und anderer Dienstleister, die die Übergabe von Waren an den Endverbraucher ermöglichen oder unterstützen (Serviceverpackungen) sowie Einweggeschirr (Quelle: Verpackungsverordnung, § 3). Verkaufsverpackungen stellen am Gesamtverpackungsaufkommen einen Anteil von ca. 45% (Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), www.bmu.de).

 

 Transportverpackungen

Unter Transportverpackungen werden Verpackungen verstanden, die den Transport von Waren erleichtern, die Waren auf dem Transport vor Schäden bewahren oder die aus Gründen der Sicherheit des Transports verwendet werden und beim Vertreiber anfallen (Quelle: Verpackungsverordnung, § 3).

Umverpackungen

Unter Umverpackungen werden Verpackungen verstanden, die als zusätzliche Verpackungen zu Verkaufsverpackungen verwendet werden und nicht aus Gründen der Hygiene, der Haltbarkeit oder des Schutzes der Ware vor Beschädigung oder Verschmutzung für die Abgabe an den Endverbraucher erforderlich sind (Quelle: Verpackungsverordnung, § 3).

Mehrwegverpackungen

Mehrwegverpackungen sind, im Sinne der Verpackungsverordnung, Verpackungen, die dazu bestimmt sind, nach Gebrauch mehrfach zum gleichen Zweck wiederverwendet zu werden (Quelle: Verpackungsverordnung, § 3).